Gemeinsame Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Gemeinsame Aufsichts-behörde
Religionsgemeinschaften haben gemäß der Öffnungsklausel in Art. 91 Abs. 1 DSGVO das Recht, eigene umfassende Regelungen für den Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen und gemäß Art. 91 Abs. 2 DSGVO das Recht, unabhängige Aufsichtsbehörden zu schaffen.
Die gemeinsame Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist das Aufsichts- und Kontrollorgan der folgenden Freikirchen gemäß Kapitel IV DSGVO i.V.m. Art. 91 DSGVO. Sie setzte sich zusammen aus Vertretern der folgenden Kirchen:
Die Gemeinsame Aufsichtsbehörde für den Datenschutz handelt gemäß den Befugnissen, welche ihr durch die Datenschutzgesetze bzw. Datenschutzordnungen der Mitgliedskirchen erteilt werden. Sie wird im Anrufungsfall tätig und untersucht die ihr zugetragenen Verstöße, legt Maßnahmen und ggf. Bußgelder fest. Sie handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Ausübung ihrer Befugnisse völlig unabhängig. Bei der Untersuchung von Datenschutzverstößen wird die betroffene Kirche aus der Untersuchung ausgeschlossen.
Aufgaben

Die Aufgaben werden durch die Datenschutzordnungen der Mitgliedskirchen zugewiesen. Exemplarisch seien genannt:
- eDie Anwendung der Datenschutzordnungen der Mitgliedskirchen überwachen und durchsetzen.
- Sensibilisierung der Verantwortlichen und der kirchlichen Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung. Besondere Beachtung finden dabei spezifische Maßnahmen für Kinder
- Im Einklang mit dem kirchlichen Recht und auf Anregung der kirchenleitenden Organe oder von Amts wegen Gutachten und Stellungnahmen zu legislativen, administrativen oder Vorhaben der Rechtssetzung, die sich auf den Schutz von personenbezogenen Daten auswirken, abgeben.
- Informationen Betroffener über die Ausübung ihrer Rechte aufgrund der jeweils geltenden Datenschutzordnung.
- Betroffenenbeschwerden untersuchen, ggf. Anordnung von Maßnahmen.
- Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden.
Die Gemeinsame Aufsichtsbehörde für den Datenschutz erstellt satzungsgemäß Rechenschaftsberichte über ihre Tätigkeit. Den aktuellen Rechenschaftsbericht finden Sie hier.